ADAC: 4.000 Euro Strafe für den Stinkefinger
(Trash im Blog) Was wenn Du zu einem Gesetzteshüter sagst “am liebsten würde ich Dich Arschloch nennen!”? Richtig! Arschkarte gezogen ..

So manch einer wird es wissen – eben weil er selber damit Erfahrungen gemacht hat. Mit Beleidigungen und – genau – den Konsequenzen.
Hier sacht man mal “Du Arsch”, oder zeigt den “Effe” Stinke Finger wie bei der WM 94. Macht den Scheibenwischer oder sucht nach anderen Worten – die den anderen ma´ den Marsch blasen sollen. Das kann aber teuer werden. Muss aber nicht ..
Man kennt es, vor allem im Strassenverkehr. Scheibenwischer hier, Stinkefinger da – oftmals samt einem Wortschwall aus Substantivierungen ..
4 K für 1x den Wickser
Umgangssprachlich – dem heutigen Niveau angepasst - ist der gute alte Stinkefinger – denn auch Herr Effenberg das ein oder andere mal gebrauchte, um mit den Fans im Fussball Stadion zu kommunizieren – auch einfach der “Wickser”.
Wissen die meisten – aber gewusst, dass der mal eben 4.000 Euro kosten kann?
Für den “Stinkefinger” wurden bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4000 Euro verhängt.
Ein teurer Spass ..
Aber auch bei anderen Beleidigungen gilt: Kleine Äußerung, großer Ärger.
“Beamtenbeleidigung” besonders delikat
Wenn man aber einen Gesetzteshüter beleidigt ist man vollends im Arsch … denn die Nutzen Ihre Kompetenzen gnadenlos aus.
Schon die kleinste verbale Auseinandersetzung wird zur Anzeige gebracht. Da kann man nicht mal ironisch gröllen – “Du hast die Haare Schön”.
Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt.
Oder können vielleicht schon ..
Auch indirekte Beleidigungen wie “am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen” muss sich niemand gefallen lassen.
Die Frage der Fragen
Wie kann man diese Strafen jetzt aber umgehen – und dennoch einer verbalen Auseinandersetzung nicht auszuweichen?
Wären Sprüche wie …
Wenn Deine Mutter einer Stricherin wäre, müsstest Du nen Lutscher sein.
.. oder …
Falls Du es gestern zu Hause besorgt bekommen hättest, stünden wir heute hier nicht in diesem Dilemma.
.. in Ordnung? Da ja nur Kausalitäten angesprochen werden. Die ja nicht zutreffend sein müssen ..
Macht Gesetz halt vor der Grammatik?
Und wie schauts aus mit dem Konujunktiv irrealis? Den gibts doch – soweit ich mich an den Deutsch Unterricht entsinne ..
(kann jetzt zwar grammatikalisch falsch sein, aber der Gedanke zählt ja)
z.b. zu einer Politesse: “Wenn Sie die Mätresse des Kaisers von China wären, wären Sie dann nicht ausgelutscht und total durchtrieben?”
Ich gebe zu – der Spruch ist niveaulos und unter aller Sau. Schattiert aber den Kern, und ist im Grunde nicht beleidigend – sondern nur eine irreale Einschätzung der Situation, oder nicht?
Wie auch immer (ich rate niemanden es im direkten Gespräch mit einem Beamten herauszufinden).
In diesem Sinne,
viel Spass im Strassenverkehr.
Tweet
Schlagwörter:
Geblogged am 03 Nov 2009


