iPod vs. eiPOTT – Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen koziol´s Eierbecher
Das Erbacher Unternehmen koziol nennt einen Eierbecher aus dem hauseigenen Sortiment schlicht und zutreffend “eiPOTT“. Apple (iPod) findet das aber gar nicht so witzig und ging vor Gericht. Nun haben die Richter in Hamburg entschieden. Ein Eierbecher darf nicht “eiPott” heissen, auch wenn es lustig klingt.
Photoquelle des Eierbecher, den man für 7,50 Euro kaufen kann.
Da kann man nur noch mit dem Kopf gegen die Wand schlagen (via living the future)
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Geblogged am 23 Aug 2010



